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   BSG, 03.11.1959 - 9 RV 758/56   

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BSG, 03.11.1959 - 9 RV 758/56 (https://dejure.org/1959,9216)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1959 - 9 RV 758/56 (https://dejure.org/1959,9216)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1959 - 9 RV 758/56 (https://dejure.org/1959,9216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 11, 22
  • DVBl 1960, 107
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    berücksichtigen (BSGE 11, 22, 25; 99, 133, 135 : SozR 1500 5 31 Nr. 1; BSGE HT, 13, 16 : SozR 1750 5 551 Nr. 7), kann dem nicht gefolgt werden.

    Der 9. Senat hat seine in BSGE 11, 22, 25 vertretene Ansicht aufgegeben (BSGE 14, 298, 299).

  • BSG, 03.11.1959 - 9 RV 296/56
    1959 in der Sache 9 RV 758/56 bereits entschieden haben, sind in 5 33 SGGunter der Bezeichnung "weitere Berufsrichter" ndr ständigen des.

    Die vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank ist, wie der erkennende Senat gleichfalls bereits in 9 RV 758/56 entschie« den hat, von Amts wegen zu beachten, jedenfalls dann, wenn wie hier, eine unter keinen Umständen zulässige Besetzung erkennbar ist, Die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Amts wegen ergibt sich daraus, daß die Zusammensetzung des Rechtspree chungskörpers allein vom Gesetz bestimmt wird und die Beteiligten darauf keinen Einfluß nehmen können.

  • BSG, 18.05.1978 - 3 RK 11/77

    Ersatz der durch die Verwendung glutenfreier Nahrung entstehenden Mehrkosten

    Die Unzulässigkeit ist zwar im Revisionsverfahren nicht gerügt worden; die Zulässigkeit der Klage gehört jedoch zu den unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen, die im Revisionsverfahren noch fortwirken und war daher von Amts wegen zu beachten (vgl. BSGE 2, 225, 226; 11, 22, 25).
  • BSG, 07.01.1999 - B 9 VG 8/98 B

    Ordnungsgemäßen Besetzung des erkennenden Senates

    Unter "Hilfsrichtern" versteht man Richter auf Probe (§ 12 Deutsches Richtergesetz ), Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG) und abgeordnete Richter auf Lebenszeit (§ 37 DRiG; vgl Thomas/Putzo, ZPO mit Gerichtsverfassungsgesetz 19. Aufl, RdNr 3 zu § 70 GVG; ebenso BSGE 9, 137; 11, 22 und SozR Nr. 1 zu § 30 SGG).
  • BSG, 28.07.1961 - 8 RV 145/59

    Gewährung der Witwenrente - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Der 9. Senat hält die in dem Urteil BSG 11, 22 vertretene gegenteilige Auffassung nicht mehr aufrecht.
  • BSG, 28.07.1961 - 8 RV 637/58
    Senat die in dem Urteil BSG 11, 22 vertre- ' tens gegenteilige Auffassung nicht mehr aufrecht° Demgemäß kam es auf die Frage einer unrichtigen Beset2ung des LSG nicht an° Das LSG ist in dem angefochtenen Urteil 11.
  • BSG, 18.07.1961 - 9 RV 190/59
    An der Rechtsprechung, daß die Besetzung eines Senats des LSG mit 2 an das LSG abgeordneten Sozialgerichtsräten als Hilfsrichtern vorschriftswidrig ist und einen wesentlichen Mangel im Verfahren des LSG darstellt, wird festgehalten (Vergleiche BSG 1959-11-03 9 RV 758/56 = BSGE 11, 22 ; BSG 1959-02-04 10 RV 663/58 = BSGE 9, 137 ; BSG 1959-11-03 9 RV 296/56 ; BSG 1960-02-25 7 RAr 34/57 = SozR Nr. 4 zu § 33 SGG ; BSG 1960-03-23 1 RA 143/59 ; BSG 1960-03-23 1 RA 48/60 ; BSG 1960-07-22 11 RV 1172/59 = BSGE 12, 298 ; BSG 1959-09-15 8 RV 301/59 ; BSG 1959-11-12 5 RKn 22/59 ; BSG 1959-11-13 5 RKn 14/59 ; BSG 1960-01-22 11/8 RV 239/57).
  • BSG, 04.11.1959 - 9 RV 862/56
    ein weiteres ärztliches Gutachten über den ursächlichen Zusammenhang von Amts wegen einzuholen beschließt, dem Antrag der Kläger nach 5 109 SGG stattzugeben haben° Es wird prüfen müssen9 ob es die Durchführung dieser Beweisaufnahme von der Vorlage eines Kostenvorschusses abhängig machen will oder nicht° Erst nach Abschluß der Beweisaufnahme oder für den Fall9 daß der Kläger einer etwaigen Vorschußauflage nicht nachkommt, vermag das LSG° erneut zur Sache zu entscheiden° Der erkennende Senat des LSGQ wird bei der künftigen Entscheidung auch zu beachten haben9 daß er mit Berufsrichtern besetzt sein muß9 die den im Urteil des BSG° vom 40 Februar 1959 (BSG° 9 S° 137) und im Urteil des erkennenden Senats vom 50 November 1959 (9 RV 758/56) aufgestellten Erfordernissen genügeno.
  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts wegen Beteiligung von

    Demgegenüber ist im Anschluß an Kern JZ 1956, 167 und 541 in zunehmendem Maße die Auffassung vertreten worden, daß die Mitwirkung von zwei Hilfsrichtern in jedem Falle, d.h. nicht nur dann, wenn es sich bei dieser Besetzung um einen Dauerzustand handelt, den Grundsätzen der Unabhängigkeit der Richter und der Stetigkeit und Güte der Rechtsprechung nicht ausreichend entspreche und nach Überwindung der für die Besetzung der Gerichte zunächst vorhandenen Nachkriegsschwierigkeiten auch nicht mehr länger zu rechtfertigen sei (OLG Karlsruhe NJW 1957, 1367 [OLG Karlsruhe 03.04.1957 - 1 U 169/56]; BSG JR 1960, 78 und DVBl 1960, 107; im Schrifttum ferner Siegert NJW 1957, 1622, 1623 und DRiZ 1958, 191).
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